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Ralf Jakob, Geschäftsführer der Fahrschule Laberger in München

Führerscheinklassen

PKW

Klasse B (PKW)
Kfz bis 3,5 t zG, mit Anhänger bis 750 kg z.G., max. 8 Sitzplätze plus Fahrer.
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Werden Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchlaufen, wird durch die eingetragene Schlüsselzahl 78 die Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (= Automatik) beschränkt.

Klasse B mit Schlüsselzahl B197
Die neue Kombi-Ausbildung mit Schaltung + Automatik, sowie Prüfung auf Automatik. Keine spätere Einschränkung auf die Fahrerlaubnis (d.h. es dürfen Fahrzeug mit Schaltung und mit Automatik gefahren werden!) Diese Berechtigung gilt im Inland und im Ausland

  • mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug
  • mindestens 15-minütiger Fahrtest zum Nachweis der Schaltkompetenz
  • restliche Ausbildung inkl. Praktischer Prüfung mit einem Automatikfahrzeug
  • die Verwendung der Automatik nicht einer körperlichen Einschränkung unterliegt.
Klasse BE (PKW mit Anhänger)
Zugfahrzeug Klasse B, Anhänger über 750 kg und Kombinationen, die nicht unter Klasse B fallen.
Mindestalter 18 Jahre, oder in Kombi mit B17

Motorrad

Klasse A (schweres Motorrad, sowie dreirädrige Kfz über 15 kW)
größer 50 ccm , Höchstgeschwindigkeit > 50 km/h

  • Mindestalter Direkteinstieg: 24 Jahre
  • Mindestalter für dreirädrige Kfz (Trikes): 21 Jahre
  • Mindestalter bei 2jährigem Vorbesitz Kl. A2: 20 Jahre
Je nach Vorbesitz verringern sich die zu besuchenden Theorie-Kurse und die zu absolvierenden Sonderfahrten (Aufstieg)
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Klasse A2 (mittelschweres Motorrad)
max. 35 kW
Mindestalter 18 Jahre

Je nach Vorbesitz verringern sich die zu besuchenden Theorie-Kurse und die zu absolvierenden Sonderfahrten (Aufstieg)
Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Klasse A1 (leichtes Motorrad, sowie dreirädrige Kfz bis 15kW)
bis 125 ccm (11 kW)
Mindestalter 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM

Klasse AM (Zwei-und dreirädrige Kleinkrafträder, sowie vierrädrige Leichtkfz bis 45 km/h)
bis 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Mindestalter 15 Jahre, Länderbezogen 16

Klasse B mit Schlüsselzahl B196 (Leichtkraftrad)
bis 125 ccm (11 kW)
Mindestalter: 25
Vorbesitz Kl. B mind. 5 Jahre (ohne Unterbrechung)
Fahrerlaubnis muss durch Behörde in den Führerschein nach Vorlage der Ausbildungsbestätigung eingetragen werden.
Nur innerhalb Deutschlands zulässig!

Generell gilt:
Anmeldung ehestens 6 Monate, Theorie-Prüfung ehestens 3 Monate und Praktische Prüfung ehestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.

Kontakt

Laberger GmbH
Ampfingstraße 38 / Ecke Innsbrucker Ring
81671 München

Tel. 089 / 48 88 77
Fax 089 / 40 26 91 12

www.fahrschule-laberger.de
info@fahrschule-laberger.de

Ihre Fahrschule im Münchner Osten!

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