Bei entsprechendem Vorbesitz (z. B. Klasse B bei Neuerwerb Klasse A) halbiert sich der zu besuchende Grundwissen-Unterricht, der klassenspezifische Unterricht bleibt unverändert. Einstieg in den Theorie-Unterricht und somit Beginn der Führerscheinausbildung ist jederzeit möglich. Gerne bieten wir bei vorheriger Absprache den Besuch eines Schnupper-Unterrichtes an.
Klasse B/B17:
12 x Grundwissen
2 x klassenspezifischer Unterricht
Klasse A, A1, A2:
12 x Grundwissen
4 x klassenspezifischer Unterricht
Mofa:
6 x Grundwissen
Die bis zur Prüfungsreife notwendigen Anzahl an Fahrstunden, hängt neben der eigenen Auffassungsgabe und Begabung, natürlich auch von der letztendlich sinnvollen Zeitabfolge der genommenen Übungsstunden ab.
Unabhängig von den o.g. Übungsstunden sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben: Bei Aufstieg innerhalb der Klassen A reduzieren sich die Sonderfahrten oder entfallen gar.
Klasse B/B17:
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nacht
Klasse BE:
3 x Überland
1 x Autobahn
1 x Nacht
Klasse A, A1, A2:
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nacht
Erste Fahrerfahrungen in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers machen, welcher namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen ist.
Mit der derzeitigen Fahrschule unzufrieden oder im Laufe der Fahrausbildung umgezogen? Wir beraten Sie gerne in Bezug auf einen Fahrschulwechsel und erledigen, soweit möglich, die notwendigen Formalitäten für Sie.
Ausländische, nicht EU- Führerscheininhaber dürfen maximal 6 Monate nach erstmaliger Einreise mit ihrer bestehenden Fahrerlaubnis in Deutschland ein Fahrzeug führen. Danach müssen Sie persönlich einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und eine entsprechende Fahrschule für die Prüfungsabwicklung suchen.
In der „Staatenliste“ des KVR können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, bzw. welche Bedingungen Sie erfüllen müssen. In der Regel sind dies:
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Je nach Staatenzugehörigkeit muss sowohl ein Theoretischer Test, als auch eine praktische Fahrprüfung absolviert werden. Eine Ausbildungspflicht bzgl. Theoretischem Unterricht oder vorgeschriebenen Sonderfahrten entfällt.
Laberger GmbH
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81671 München
Tel. 089 / 48 88 77
Fax 089 / 40 26 91 12
www.fahrschule-laberger.de
info@fahrschule-laberger.de
Ihre Fahrschule im Münchner Osten!
MO & DO
9.00 - 12.00 und
14.00 - 18.30 Uhr
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