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Ralf Jakob, Geschäftsführer der Fahrschule Laberger in München

Wissenswertes rund um den Führerschein

Hier erfahren Sie alles rund um die Führerscheinausbildung der Fahrschule Laberger. Sollten Sie noch weitere Fragen haben – rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Hier erfahren Sie alles rund um die Führerscheinausbildung der Fahrschule Laberger. Sollten Sie noch weitere Fragen haben – rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Führerscheinkosten

  • Grundbetrag (beinhaltet die organisatorischen Abläufe innerhalb der Fahrschule sowie den Besuch des Theorieunterrichtes, s.u.)
  • Lernmaterial (Begleitbuch mit LernApp und Simulatorzugang)
  • Übungsstunden (á 45min) je nach Bedarf und Begabung
  • Sonderfahrten (Anzahl á 45min je nach Klasse gesetzlich vorgeschrieben)
  • Theoretische Prüfung (außer bei BE)
  • Praktische Prüfung
  • amtl. TÜV-Gebühren für die Theoretische und die Praktische Prüfung

Benötigte Unterlagen für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde

  • Antragstellung erfolgt online oder schriftlich (gerne helfen wir Ihnen hier weiter)
  • Angabe der ausbildenden Fahrschule/ Angabe der Fahrschul-Nummer
  • Personalausweis/ Pass (BayernApp für den Online-Antrag)
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • Überweisungsbeleg der behördl. Kosten
  • ggf. ärztl. Bescheinigung über die vorliegende körperliche Einschränkung
  • ggf. vorhandenen Führerschein (bei Erweiterung)

Anzahl der Theorie-Einheiten á 90 Minuten (siehe auch Fahrzeugklassen)

Bei entsprechendem Vorbesitz (z. B. Klasse B bei Neuerwerb Klasse A) halbiert sich der zu besuchende Grundwissen-Unterricht, der klassenspezifische Unterricht bleibt unverändert. Einstieg in den Theorie-Unterricht und somit Beginn der Führerscheinausbildung ist jederzeit möglich. Gerne bieten wir bei vorheriger Absprache den Besuch eines Schnupper-Unterrichtes an.

Klasse B, B17, B197:

12 x Grundwissen
2 x klassenspezifischer Unterricht

Klasse A, A1, A2, AM:

12 x Grundwissen
4 x klassenspezifischer Unterricht

Mofa:

6 x Grundwissen

Anzahl der Fahrstunden á 45 Minuten

Die bis zur Prüfungsreife notwendigen Anzahl an Fahrstunden, hängt neben der eigenen Auffassungsgabe und Begabung, auch von der letztendlich sinnvollen Zeitabfolge der genommenen Übungsstunden ab.

Unabhängig von den o.g. Übungsstunden sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben: Bei Aufstieg innerhalb der Klassen A reduzieren sich die Sonderfahrten oder entfallen gar.

Klasse B, B17, B197:

5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nacht

Klasse BE:

3 x Überland
1 x Autobahn
1 x Nacht

Klasse A, A1, A2:

5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nacht

B 17 Begleitendes Fahren

Erste Fahrerfahrungen in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers machen, welcher namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen ist.

  • Antrag kann 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden,
  • Fahrausbildung entspricht einer regulären Klasse B-Ausbildung
  • Prüfbescheinigung gilt bis zum 18. Geburtstag, dann wird ein Kartenführerschein erstellt (ein Lichtbildausweis muss mitgeführt werden)
  • Eingetragene Begleitperson(en) müssen 30 Jahre alt, seit mind. 5 Jahren einen Klasse B, 2 oder 3 Führerschein besitzen und über nicht mehr als 1 Punkt im Kraftfahrbundesamt verfügen.

Fahrschul-Wechsel

Mit der derzeitigen Fahrschule unzufrieden oder im Laufe der Fahrausbildung umgezogen? Wir beraten Sie gerne in Bezug auf einen Fahrschulwechsel und erläutern Ihnen die behördlich notwendige Vorgehensweise.

Führerscheinumschreibung eines ausländischen Führerscheins

Ausländische, nicht EU- Führerscheininhaber dürfen maximal 6 Monate nach erstmaliger Einreise mit ihrer bestehenden Fahrerlaubnis in Deutschland ein Fahrzeug führen. Danach müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und eine entsprechende Fahrschule für die Prüfungsabwicklung suchen.

In der „Staatenliste“ des KVR können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, bzw. welche Bedingungen Sie erfüllen müssen. In der Regel sind dies:

  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • Personalausweis/ Pass
  • Nachweis über erste Einreise in Deutschland
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • Original Führerschein (wird zur Überprüfung eingeschickt)
  • Offizielle Übersetzung des Führerscheins (z.B. vom ADAC)

Je nach Staatenzugehörigkeit muss sowohl ein Theoretischer Test, als auch eine praktische Fahrprüfung absolviert werden. Eine Ausbildungspflicht bzgl. Theoretischem Unterricht oder vorgeschriebenen Sonderfahrten entfällt.

Kontakt

Laberger GmbH
Ampfingstraße 38 / Ecke Innsbrucker Ring
81671 München

Tel. 089 / 48 88 77
Fax 089 / 40 26 91 12

www.fahrschule-laberger.de
info@fahrschule-laberger.de

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